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Die Tragödie von Bruchköbel:
Ein Skandal betreffend das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises:
Im Dezember 2009 sind die Zwillinge Eva und Rafael geboren. Ihre Mutter (42), die aus Indien stammt, ist bei der Geburt beinahe gestorben und war danach monatelang schwer krank. Vom Jugendamt wurden die Kinder Ende Januar 2010 vorübergehend in eine Pflegefamilie gegeben, da der Vater (heute: 80 Jahre) und die kranke Mutter damals die Kinder nicht alleine versorgen konnten. Die Mutter ist aber seit Mai 2010 wieder kerngesund und die Eltern wollen ihre Kinder zurück haben. Mit Eva und Rafael dürfen sie nur alle 10 Tage für eine Stunde zusammen sein.
Das Photo unten zeigt Eva und Rafael mit ihren Eltern bei einem Umgangstermin im Jugendamt Gelnhausen im März 2010. Auf die Darstellung aktueller Photos wird im Interesse der Zwillinge verzichtet.
Durch die geringen Umgangszeiten wurden die Zwillinge durch das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises zwangsweise und gezielt von ihren leiblichen Eltern entfremdet. Das Verhalten des Jugendamtes dürfte nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sondern auch gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz der Familie garantieren soll und gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Das Familiengericht griff dennoch nicht ein. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt verlief erfolglos. Ein Ablehnungsantrag gegen den Familienrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit ebenfalls.
Im Januar 2011 hat das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises mitgeteilt, dass eine katholische Taufe der Zwillinge in Bruchköbel nicht stattfinden darf. Die derzeitige Umgangsregelung lasse das nicht zu. Das, obwohl die Kindeseltern zu diesem Zeitpunkt noch das alleinige Sorgerecht hatten. Das Recht auf Religionsfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung nach Artikel 4 des Grundgesetzes erscheinen durch dieses Verbot verletzt.
Deshalb und nach einem gescheiterten Versuch einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtsverfahrens haben die Kindeseltern Anfang Februar 2011 ihre Zustimmung zum vorläufigen Verbleib der Zwillinge in einer Pflegestelle zurückgenommen. Dadurch sollten gerichtliche Entscheidungen erzwungen werden. Das Familiengericht hat sofort den Kindeseltern vorläufig Teile des Sorgerechts und zwar Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Vertretung in Angelegenheiten des SGB VIII (Pflegestelle und Jugendamtsverfahren) entzogen und das Jugendamt als Pfleger eingesetzt. Seitens der Eltern wurde ein neuer Antrag gestellt, den Umgang mit den Kindern endlich so zu gestalten, dass der Aufbau einer Eltern- Kind- Beziehung zwischen den leiblichen Eltern und den Zwillingen Eva und Rafael ermöglicht wird.
Das Jugendamt weigerte sich weiterhin, die Umgangsintervalle zu verkürzen. Der Antrag auf Änderung des Umgangsrechts wurde zurückgewiesen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Regelung - eine Stunde Umgang alle 10 Tage unter Aufsicht in einem Raum im Jugendamt - ausreichend sei, um eine Eltern- Kind- Beziehung zu erhalten. Man muss kein Jurist oder Psychologe sein, um mit ein ganz klein wenig gesundem Menschenverstand zu erkennen, dass das nicht stimmen kann.
Die Kindeseltern haben die Entscheidung zum Sorgerecht mit der Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt angegriffen. Die gezielt betriebene Entfremdung der Zwillinge von ihren Eltern lief weiter.
Beim Familiengericht fand ein Richterwechsel statt. Im nächsten Verhandlungstermin im Mai 2011 wurde ein Sachverständiger angehört und es wurde - gegen den Willen des Jugendamtes - endlich eine deutliche Ausweitung des Umgangsrechts und - auf Druck des Familiengerichts - die Einrichtung einer Familienhilfe für die Kindeseltern vereinbart. Das sollte der erste Schritt für eine Rückführung der Zwillinge sein. Im September sollte dann möglichst endgültig entschieden werden. Bis dahin sollten die Zwillinge zunächst noch in der Pflegefamilie bleiben. Das Jugendamt erklärte dennoch, es werde gegen eine Rückführung der Zwillinge Rechtsmittel ergreifen, also eine Rückführung nicht akzeptieren. In das Verfahren war trotzdem endlich Bewegung gekommen. So sah es zumindest aus. Im Hinblick auf die vom Familiengericht angekündigte Rückführung der Zwillinge zu ihren Eltern wurde von den Kindeseltern auf Drängen des Familiengerichts die Beschwerde gegen den einstweiligen Entzug von Teilen des Sorgerechts zurück genommen.
Die vom Familiengericht angeordnete Familienhilfe für die Kindeseltern und der erweiterte Umgang der Kindeseltern mit den Zwillingen fanden von Juni bis Anfang September 2011 statt. Der Wunsch der Kindeseltern, die Jugendhilfe der Caritas mit der Familienhilfe zu beauftragen, wurde entgegen der Vorschrift des § 5 SGB VIII, nicht berücksichtigt und das Jugendamt bestellte eine andere Einrichtung. Die Kindeseltern konnten fortan ihre Zwillinge einmal wöchentlich für drei Stunden sehen. Zuerst fanden die Umgangstermine im Haus der Kindeseltern statt. Die Beziehung der Kindeseltern zu den Zwillingen konnte sichtbar und spürbar verbessert und ausgebaut werden. Die Zwillinge liefen beim Wiedersehen auf ihre Eltern zu und umarmten und küssten sie. Die Pflegemutter hatte aber ersichtlich Probleme, die Zwillinge "loszulassen". In den Berichten der Familienhelfer über den Verlauf der Umgangstermine wurden immer wieder belanglose Kleinigkeiten aufgebauscht und zu Lasten der Kindeseltern kritisch dargestellt. Die emotionale Stärkung der Bindung zwischen den Zwillingen und ihren Eltern, fand in den Berichten nahezu keine Erwähnung. Durch diese einseitigen Berichte wurde deutlich, dass die Familienhilfe - ganz im Sinne des Jugendamtes (das Jugendamt ist häufiger Auftraggeber der Einrichtungen und bezahlt die Familienhilfe), die Rückführung nicht wirklich zu unterstützen und fördern schien.
Unter anderem wurde hingenommen, dass die Pflegemutter einen Umgang einseitig von sich aus abbrach, die Kinder in das Auto packte und wegfuhr. Anlass war, dass die Kindesmutter sich einmal von einem der Kinder als "Mama" ansprechen ließ. Die Pflegemutter verlangte, dass sie sich lediglich mit "Mama Meena" ansprechen lasse. Es sei vereinbart, dass nur sie, die Pflegemutter, als "Mama" bezeichnet werden dürfe. Die Pflegemutter weigerte sich, weitere Umgangstermine im Haus der Kindeseltern wahrzunehmen, so dass deshalb ab August 2011 die Umgangskontakte in einem Raum der Einrichtung der Familienhilfe stattfanden. Das Jugendamt und die mit der Familienhilfe beauftragten Familienhelfer griffen also nicht ein. Nicht nur das: Sie warfen anschließend der Kindesmutter vor, sie würde die bedeutende Rolle der Pflegemutter nicht akzeptieren und keine konstruktive Zusammenarbeit mit der Pflegemutter unterstützen.
Das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises hat seine Verweigerungshaltung betreffend eine Rückführung der Zwillinge zu ihren Eltern fortgesetzt, wie sich aus Inhalt und Verlauf der Hilfeplangespräche ergab. Hier wurde das Vorhaben einer Rückführung ganz schnell für gescheitert erklärt. Die Zwillinge würden keine anderen Eltern als die Pflegeeltern benötigen. Sie seien vielmehr mit der Beziehung zu den Pflegeeltern ausreichend versorgt. Die Familienhelfer erklärten, das sei "wie ein volles Glas Wasser, da gehe eben kein Wasser mehr hinein". Neue (ihre eigenen) Eltern bräuchten die Zwillinge also nicht.
Zuerst wurde also den Kindeseltern durch das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises ein angemessener Umgang und damit der Aufbau und Erhalt eine Eltern- Kind- Beziehung verweigert. Sodann wurde auf Druck des Familiengerichts der Umgang verbessert und eine Familienhilfe eingerichtet. Kurz danach erklärte das Jugendamt, aus Sicht der Kinder werde der Aufbau und die Verstärkung einer Beziehung zu ihren Eltern nicht benötigt. Immerhin hatte der Sachverständige Dr. M. noch im Mai 2011 bei seiner gerichtlichen Anhörung ausgeführt, dass nach seiner Auffassung der Prozess der Rückführung bis zu einem Jahr dauern könne. Jugendamt und Familienhelfer zeigten im Zusammenwirken mit der Pflegemutter eine solche Geduld nicht. Ganze vier Treffen mit den Kindern, also rund ein Monat, reichten ihnen aus, um die Rückführung für gescheitert zu erklären. Dies, obwohl eine solche Feststellung gar nicht im gerichtlichen Auftrag von Jugendamt oder der Familienhilfe lag. Sie waren nämlich beauftragt, die Rückführung vorzubereiten und nicht abzuwürgen.
Die obigen Sachverhalte wurden dem Familiengericht Hanau mitgeteilt. Das Familiengericht hat auf diese Hinweise nicht reagiert. Die Ausführungen von Jugendamt und Familienhilfe hat das Familiengericht sodann im mündlichen Erörterungstermin im September 2011 ohne jede Kritik akzeptiert und den Kindeseltern mit anschließendem Beschluss die Hauptteile ihres Sorgerechts entzogen: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge und Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch. Unter anderem wird in dem Beschluss ausgeführt, dass einer Rückführung der Zwillinge zu ihren Eltern die vom Familiengericht als nicht ausreichend befundenen Kenntnisse der deutschen Sprache seitens der indischen Mutter entgegenstehen. Muss hieraus gefolgert werden, dass wer seine Heimatsprache gut, aber noch nicht "gut genug" deutsch spricht, in Deutschland für seine Kinder eine Kindeswohlgefährdung darstellt?
Die Kindeseltern haben gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 13.09.2011 Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt erhoben.
Am 07. Februar war Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht Frankfurt, 3. Senat für Familiensachen.
Am 07. Februar wurde der Sachverhalt und die Rechtslage über rund vier Stunden erörtert. Die Eltern haben es abgelehnt, die Beschwerde zurück zu ziehen. Sie wollen ihre Kinder zurück erhalten. Im Ergebnis will der Senat nun ein Sachverständigengutachten einholen, das feststellen soll, ob den Zwillingen im Falle einer Rückführung an ihre Eltern aufgrund der entstandenen Bindung zu den Pflegeeltern eine Traumatisierung droht. Die nach Auffassung der Kindeseltern rechtwidrige und menschenrechtsverletzende Vorgeschichte mit dem Vorverhalten des Jugendamtes und dem Beschluss des Familiengerichts Hanau aus September 2011 scheint keine Rolle zu spielen.
Im Verhalten des Jugendamtes dürfte eine Menschenrechtsverletzung gegeben sein.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - 4. Sektion - hat in seinem Urteil vom 26.02.2002 (Aktenzeichen: 46544/99) festgestellt:
"Die Entscheidung zur Übernahme der Betreuung eines Kindes ist grundsätzlich als eine vorübergehende Maßnahme anzusehen, die aufzuheben ist, sobald die Umstände dies gebieten. Jede Durchführungshandlung muss ein letztes Ziel anstreben, das darin besteht, die leiblichen Eltern und das Kind erneut zu vereinen."
Als die Kindesmutter wieder gesundet war (etwa ab Ende April/Anfang Mai 2010) hätten die Zwillinge an sie und den Kindesvater zurück gegeben werden können und müssen, da der Grund für die Inobhutnahme, die schwere körperliche und geburtsbedingte Krankheit der Kindesmutter, beendet war.
Das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises hat aber in Person der zuständigen Sachbearbeiterin ab April 2010 immer wieder erklärt, dass die Zwillinge nicht zu ihren Eltern zurückkehren werden.
Entsprechend hat sich das Jugendamt den Eltern gegenüber in der gesamten Folgezeit nur ablehnend verhalten. Sogar ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Hilfe für die Eltern wurde Ende 2010 vom Jugendamt ausdrücklich und schriftlich abgelehnt. Begründung: Man gewähre ja schon Hilfe, weil die Kinder in einer Pflegefamilie seien.
Das Jugendamt des Main- Kinzig- Kreises kommt der Verpflichtung aus dem oben genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nach und dürfte damit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, so dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegen dürfte.
Bisherige Medienreaktionen:
- Bild- Zeitung 01.12.2010, Regional Ffm "Tragödie von Bruchköbel" (PDF)
- Bild.de.Kurzfilm.01.12.2010. (Link)
- Hanauer Anzeiger 03.12.2010 "Sorge um Kindeswohl oder ein Skandal?" (PDF)
- Frankfurter Rundschau 03.12.2010 "Zwillingsschicksal bewegt Bruchköbel" (PDF)
- BL&P TV 08.12.2010 "Zwillinge Weggenommen" Filmausschnitte (Link)
- RTL - Guten Abend RTL Hessen 09.12.2010 18.15 Uhr (Link)
- Bild- Zeitung 16.12.2010, Regional Ffm "Jugendamt stoppt Geburtstagsfeier" (PDF)
- Bild- Zeitung 17.12.2010, Regional Ffm "Landrat lässt Zwillingseltern im Stich" (PDF)
- Hanauer Anzeiger 24.12.2010 "Gezielte Entfremdung" (JPG)
- SAT 1 - 04.01.2011 - 17.30 Live Region Hessen Rheinland- Pfalz (Link)
- HR 4 - 27.01.2011 - Zwillinge Bruchköbel (mp3)
- Bild- Zeitung 09.03.2011, Regional Ffm "Familienrichter entzieht Sorgerecht" (JPG)
Es wurden vor allem im Bereich der katholischen Pfarrgemeinden in Bruchköbel rund 725 Unterschriften zur Unterstützung der Zwillinge und ihrer Eltern gesammelt. Landrat Erich Pipa war zu keinem Gespräch mit den Unterstützern bereit. Die Unterschriftenlisten sollten ihm im Dezember 2010, am Tag des Ersten Geburtstages der Zwillinge Eva und Rafael, übergeben werden. Weder der Landrat noch irgendeiner seiner Vertreter waren bereit, die Unterschriften der Bürger entgegen zu nehmen. Sie konnten daher lediglich im Empfangsbereich des Landratsamtes abgegeben werden. Der Landrat hat sie später an das nach seiner Meinung zuständige Familiengericht weitergegeben, wie er den Unterstützern später per Brief mitteilte. Die Unterschriftenlisten waren aber alle an den Landrat adressiert und an niemanden sonst. Das Jugendamt hat nämlich im Februar 2010 den Antrag auf Entzug des Sorgerechts gestellt. Nur deshalb gibt es das Verfahren beim Familiengericht. Die unerträgliche und menschenverachtende Umgangsregelung (Besuchsrecht alle 10 Tage für eine Stunde unter Aufsicht in Räumen des Jugendamtes) hat ebenfalls allein das Jugendamt zu verantworten. Der Landrat ist der oberste Vorgesetzte des Jugendamtes. Deshalb ist er also persönlich und direkt verantwortlich. Der Landrat versucht, sich hinter dem Familiengericht zu verstecken, obwohl er und seine eigene Behörde die Verantwortung für den skandalösen Vorgang tragen. Das Jugendamt hat jetzt einen Rechtsanwalt beauftragt, der auf Kosten des Steuerzahlers versucht, mit Presseerklärungen das offenkundig unhaltbare und gegen die Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches verstoßende Verhalten des Jugendamtes zu rechtfertigen.
Der Main- Kinzig- Kreis will "Modellregion für Integration" in Hessen sein. So, wie mit der indischen Mutter vorliegend verfahren wird, bestehen vielmehr Anhaltspunkte für behördlich ausgeübten Rassismus. Der Beauftragte für die Förderung der Integration ausländischer MitbürgerInnen des Main- Kinzig- Kreises soll auf Anfrage einer Unterstützerin der Kindeseltern lapidar empfohlen haben, ein Gegengutachten einzuholen. Eigene Unterstützung soll er trotz entsprechender Anfrage nicht angeboten haben.
Der Bürgerbeauftragte des Main- Kinzig- Kreises wollte das Anliegen der Zwillinge und ihrer Eltern beim Landrat vorbringen. Ohne Erfolg. Er soll nicht einmal einen Gesprächstermin beim Landrat Pipa erhalten haben.
Die allgemeine Problematik der Jugendämter ist dargestellt in der Aufzeichnung einer Sendung des ARD (Panorama) über Kindesentzug und die Allmacht der Jugendämter. Eigentlich nicht zu verstehen: Die Jugendämter unterliegen keiner staatlichen Aufsicht! Es gibt lediglich gerichtliche Kontrolle, die aber offensichtlich häufig völlig versagt. Kinder und Eltern werden durch solche Fehlentscheidungen psychisch zugrunde gerichtet. Sehen Sie sich die Video- Aufzeichnung an: 12 Minuten, die Ihnen wichtige Informationen zum Thema geben!
Hier ein erschütterndes Beispiel aus Berlin, das nach drei Jahren gut endete, aber zeigt, dass Fehlentscheidungen von Jugendämtern keinesfalls Einzelfälle sind:
- DasErste.de Panorama "Dan darf nach Hause" Sendung vom 18.03.2010 (Link)
- SAT I, Johannes B. Kerner Sendung vom 19.05.2011 (Link)
In keinem Land der europäischen Union sind Jugendämter so allmächtig, wie in Deutschland. Wenn Überforderung wegen fehlender Personalausstattung oder mangelnder Kompetenz bestehen sollte, muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Es besteht auch im Fall des Jugendamtes des Main- Kinzig- Kreises der Verdacht, dass die Personalausstattung dort nicht ausreichend ist. Wer in einem solch existenziell wichtigen Bereich sparen will und unter anderem dadurch Fehlentscheidungen verursacht, verstößt nicht nur gegen das Recht, sondern handelt auch gegen die Menschlichkeit. Wie müssen sich Eltern fühlen, denen das Jugendamt ihre Kinder einfach wegnimmt? In anderen Einzelfällen, in denen sich Eltern oder Mütter hilfesuchend an das Jugendamt gewendet haben, wurden ihnen kurz danach ihre Kinder weggenommen. Wie werden die weggenommenen Kinder später über die Zwangstrennung von ihren Eltern urteilen? Diesen Betroffenen und allen Menschen, die in Einzelfällen solche Vorgehensweisen, wie oben im Fall der Zwillinge, des Jugendamtes miterleben, wird das Grundvertrauen in Familie und den Schutz der Familie durch den Staat geraubt.
Hier ein interessanter Beitrag des Rechtsanwaltskollegen Andreas Fischer, Baden Baden, 25. Januar 2011:
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Meine Vortragstätigkeit
Ich unterstütze als Co- Referent die "Schreibwerkstatt Patientenverfügung" des katholischen Pfarrers und Trauerseelsorgers für das Bistum Fulda, Werner Gutheil, im Main- Kinzig- Kreis. Darüber hinaus halte ich Vorträge zu den Themen Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen / Testamente. Falls Sie Interesse an einer persönlichen Beratung haben, nehmen Sie mit mir Kontakt auf: Tel 06181 78488 oder Tel/Fax/Ab 06181 78999 oder kanzlei@rechtsanwaltroth.de
Vorträge:
21.03.2012: 19:30 bis 21.00 Uhr Katholische Familienbildungsstätte Dechant- Diehl- Haus, Im Bangert 4, 63450 Hanau (Voranmeldung erwünscht) Telefon 06181 923230, Thema: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
27.03.2012: 17:30 bis 19:00 Uhr Sozialdienst Katholischer Frauen (skf) im FiBZ (Familien-, Informations- und Bildungszentrum) in Bad Soden- Salmünster, Bad Sodener Str. 52, Eingang am hinteren Parkplatz des Edeka- Neukauf- Marktes, gemeinsam mit Pfarrer Werner Gutheil, Thema "Patientenverfügung"
10.03.2012 : Kloster Salmünster, 09.00 - 17.00 Uhr, Schreibwerkstatt Patientenverfügung gemeinsam mit Pfarrer Werner Gutheil
30.05.2011 : 17:30 bis 19:00 Uhr Sozialdienst Katholischer Frauen (skf) im FiBZ (Familien-, Informations- und Bildungszentrum) in Bad Soden- Salmünster, Bad Sodener Str. 52, Eingang am hinteren Parkplatz des Edeka- Neukauf- Marktes, gemeinsam mit Pfarrer Werner Gutheil, Thema "Patientenverfügung"
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11.Mai 2011 : Steinbildhauer- Werkstätte Volker Rode, 19.30 - 21.00 Uhr, Gelnhäuser Straße 85, 63589 Linsengericht, Thema "Patientenverfügung"
Homepage Steinbildhauerei Rode
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17. März 2011 : Kursana Domizil, 18.00 Uhr im großen Saal : "Die christliche Patientenverfügung" zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit ausgiebiger Zeit für Fragen der Teilnehmer
Homepage Kursana Domizil Bruchköbel
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17. März 2011 : Dechant- Diel- Haus, Im Bangert 4, Hanau, 09.00 - 17.00 Uhr Schreibwerkstatt Patientenverfügung gemeinsam mit dem Trauerseelsorger für das Bistum Fulda, Pfarrer Werner Gutheil
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17.02.2011 : Kloster Salmünster, 09.00 - 17.00 Uhr, Schreibwerkstatt Patientenverfügung
Homepage Bildungshaus Kloster Salmünster
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18. Dezember 2010 : Elas Café in Bruchköbel, Waldseestraße 44, Start der Veranstaltungsreihe "Talk im Café": "Sieben wichtige Gedanken zur Patientenverfügung"
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04. Dezember 2010 : St. Elisabeth Hanau- Kesselstadt, Vortrag über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Unitas- Altherrenzirkel Hanau / Offenbach
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25. November 2010 : Vortrag über Testament und Patientenverfügung, Hospizhelferausbildung, Dechant- Diel- Haus, Hanau
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26. Oktober 2010 : Vortrag über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, MitarbeiterInnen der ökumenischen Telefonseelsorge, Hanau
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14. Januar 2010 um 19.00 Uhr, Bauernstuben im Bürgerhaus Bruchköbel : Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Volker Hirsch für die Bürgerhilfe Bruchköbel e.V.
Homepage Bürgerhilfe Bruchköbel eV
Stadtjournal 04.03.2010 (PDF- Dokument)
Mit über 80 Besuchern waren die Bauernstuben bis auf den letzten Platz gefüllt. Bereits etliche Tage zuvor hatte die Bürgerhilfe, die um Anmeldung gebeten hatte, keine Zusagen mehr erteilen können, so dass wegen der erfreulich großen Nachfrage leider nicht alle Interessenten teilnehmen konnten. Rechtsanwalt Volker Hirsch referierte über die Vorsorgevollmacht und ich über die Patienten- und Betreuungsverfügung. Rechtsanwalt Volker Hirsch bietet im Rahmen des Vereinszwecks eine Eingangs- Rechtsberatung für Mitglieder der Bürgerhilfe an. Ich vertrete ihn. Die Bürgerhilfe Bruchköbel e.V. ist ein kräftig wachsender Solidarverein und freut sich über neue Mitglieder. Der Jahresbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft beträgt nur 7,00 Euro. Sprechen Sie die Bürgerhilfe an! Telefon: 06181 9398093. .
Ankündigung im Bruchköbeler Kurier vom 17.12.2009 (PDF)
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04.11.2009: Nach der gemeinsamen Heiligen Messe referierte ich bei den Senioren der katholischen Pfarrgemeinde Erlöser der Welt zum Thema: "Vererben - so errichte ich ein wirksames Testament!"
Homepage Pfarrgemeinde Erlöser der Welt
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August 2009 Katholische Pfarrgemeinde "Erlöser der Welt" in Bruchköbel, Vortrag: Patientenverfügungen
Stadtjournal 10.09.2009 (PDF- Dokument - hier anklicken)
Bruchköbeler Kurier 03.09.2009 und Hanauer Bote 02.09.2009 Rechtssicherheit für Patientenverfügungen
Im Rahmen der Aktion „Aufstehen – Miteinander und Füreinander“ der katholischen Pfarrgemeinde „Erlöser der Welt“: Vortragsveranstaltung mit rund 80 Teilnehmern zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“
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